|
Die Titel der acht Informationsschriften dieser Serie lauten:
- Was ist FLEGT?
- Was bedeutet FLEGT für die EU-Mitgliedstaaten?
- Was ist legales Holz?
- Warum sich auf Legalität und nicht Nachhaltigkeit konzentrieren?
- Bilaterale, regionale und multilaterale Ansätze
- Überprüfung der Legalität
- Freiwillige Partnerschaftsabkommen
- Welche Konsequenzen gibt es im Rahmen der WTO?
1. Warum brauchen wir FLEGT? FLEGT ist die Abkürzung für Forest Law Enforcement, Governance and Trade (Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor) – die Antwort der Europäischen Union auf das globale Problem illegalen Holzeinschlags und des Handels mit Holz und Holzerzeugnissen illegaler Herkunft. Illegaler Holzeinschlag und der hiermit verbundene Handel mit illegalen Hölzern ist für die verheerenden Umweltschäden in Entwicklungsländern verantwortlich und verarmt ländliche Gemeinden, die für ihr Auskommen von Forstprodukten abhängen. Den Regierungen in Entwicklungsländern entgehen schätzungsweise Einnahmen in der Höhe von €10-15Milliarden pro Jahr. (siehe Informationsschrift 2). Der FLEGT-Aktionsplan [1] schlägt Maßnahmen für den Kapazitätenaufbau in Entwicklungsländern und Schwellenländern vor, um den illegalen Holzeinschlag einzudämmen und gleichzeitig den Handel mit illegalen Holzprodukten zwischen diesen Ländern und der EU zu reduzieren.
2. Der Anfang von FLEGT Der illegale Holzeinschlag wurde zum ersten Mal als ernstes internationales Problem 1998 beim „Aktionsprogramm Wald“ der G8-Außenminister erkannt. Im April 2002 führte die Europäische Kommission einen internationalen Workshop durch, um zu diskutieren, wie die EU gegen den illegalen Holzeinschlag vorgehen sollte. Beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung (engl. WSSD), der in Johannesburg im gleichen Jahr abgehalten wurde, zeigte die Europäische Kommission ein starkes Engagement im Kampf gegen den illegalen Holzeinschlag und den hiermit verbundenen Handel mit illegal gewonnenem Holz. Auf dieses Engagement aufbauend wurde im Mai 2003 der FLEGT-Aktionsplan aufgestellt.
3. Der Aktionsplan Der Aktionsplan beschreibt eine Reihe von Maßnahmen, wie das Problem des illegalen Holzeinschlags angegangen werden könnte. Diese beinhalten unter anderem die folgenden Punkte:
- die Unterstützung verbesserter Politikgestaltung und Kapazitätenaufbau in Holzerzeugerländern;
- die Entwicklung freiwilliger Partnerschaftsabkommen mit Holz produzierenden Ländern, damit illegal gewonnenes Holz nicht auf den Europäischen Markt kommt;
- Bemühungen, den Verbrauch des Europäischen Marktes an illegal eingeschlagenem Holz zu ver- ringern, sowie die Verhinderung von Investitionen seitens der EU-Institutionen, die dem illegalen Holz- einschlag eventuell förderlich sein könnten.
3.1 Verbesserte Politikgestaltung Der illegale Holzeinschlag ist hauptsächlich ein Problem in Entwicklungs- und Schwellenländern. Entwick- lungszusammenarbeit mit diesen Ländern und EU- Mitgliedstaaten kann daher eine wichtige Rolle bei der Bewältigung des Problems spielen (siehe Infor- mationsschrift 5). Die Unterstützung wird sich wahr- scheinlich auf die folgenden Punkte beziehen:
- die Entwicklung verlässlicher Überprüfungssysteme, um legales von illegalem Holz zu unterscheiden zu (siehe Informationsschrift 6);
- erhöhte Transparenz durch Bereitstellung genauer Informationen über Waldbesitz, Waldzustand und Gesetzgebung zu fördern;
- Kapazitätenaufbau für Regierungsstellen und andere Institutionen zur Einhaltung der bestehenden Gesetze, Durchführung von Regierungsreformen und Be- wältigung des komplexen Themenkatalogs in Zu- sammenhang mit illegalem Holzeinschlag;
- die Durchsetzung von Rechtsmitteln durch verbesserte Koordination zwischen der Forstverwaltung, der Polizei, des Zolls und der Justiz zu stärken;
- Förderung politischer Reformen, um angemessene Anreize zu legalem Holzeinschlag zu schaffen und gesetzeswidrige Handlungen weniger attraktiv zu machen.
Derartige Kooperationen sollten bestehende Prozesse wie „nationale Waldprogramme“ ergänzen, die sich schon jetzt mit dem illegalen Holzeinschlag und den hiermit verbundenen Themen befassen. Die Beteiligung der Zivilgesellschaft ist hierbei für die Transparenz maßgebend und gewährleistet, dass die Durchsetzung der gesetzlichen Maßnahmen keine negativen Auswirkungen auf die von Wäldern abhängigen Gemeinschaften hat.
3.2 Freiwillige Partnerschafts-abkommen Die im Aktionsplan vorgeschlagenen freiwilligen Partnerschaftsabkommen sind freiwillige, bilaterale Abkommen zwischen Erzeugerländern (FLEGT-Partner- ländern) und der EU. Sie legen die Pflichten und Vorgehensweisen beider Parteien im Kampf gegen den illegale Holzeinschlag fest (siehe Informationsschrift 7).
Gegenwärtig bestehen keinerlei Mechanismen, die es den Zollbehörden ermöglichen würden, illegales Holz zu erkennen und so ein Eindringen in die EU zu verhindern.
Freiwillige Partnerschaftsabkommen sind ein Konzept, bei dem legal produziertes Holz, das in die EU exportiert wird, durch von FLEGT-Partnerländern vergebenen Lizenzen identifiziert werden kann. Dieses Programm, das eine EU- Verordnung erfordert, würde es den Zollbehörden ermöglichen, als legal identifiziertes Holz aus Partner- ländern den Eintritt in die EU zu ermöglichen, wobei nicht identifiziertes (und möglicherweise illegales) Holz ausgeschlossen würde.
Anfänglich würde das Programm aufgrund des komplexen Herkunftsnachweises bei verarbeiteten Holzprodukten nur Rundholz und geringfügig verarbeitetes Schnittholz ein- schließen (siehe Informationsschrift 6).
3.3 Verbrauch und Investitionen verringern, die den illegalen Holzeinschlag begünstigen Der Aktionsplan schließt auch Maßnahmen zur Förderung der Verwendung legal produzierter Hölzer innerhalb der EU ein (siehe Informationsschrift 2). Diese beinhalten unter anderem Folgendes:
- Das Anhalten von Mitgliedstaaten, sich auf die kürzlich überarbeiteten EU Richtlinien für öffentliches Auftragswesen zu beziehen, welche Möglichkeiten zum Einkauf legaler und nachhaltiger Hölzer genauer beschreiben;
- Unterstützung von privatwirtschaftlichen Initiativen, die auf den Prinzipien der sozialen Verantwortung und Umweltverantwortung von Unternehmen beruhen;
- Das Anhalten von Banken und Finanzinstitutionen, bei „Einschätzungsverfahren zur Feststellung gebüh- render Sorgfalt“ Umwelt- und Sozialfaktoren für Inve- stitionen im Forstbereich in Betracht zu ziehen.
4. Möglichkeiten für die Zukunft Die EU wird weiterhin den Dialog mit anderen wichtigen mit Holz handelnden Ländern aufrecht erhalten und hierbei die Möglichkeiten zur Entwicklung eines umfas- senderen Rahmens zur Beschränkung des Handels mit illegal eingeschlagenen Hölzern untersuchen. Die Europä- ische Kommission wird außerdem weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Ziele des Aktionsplans überprüfen, einschließlich die Möglichkeit weiterer Gesetze zur Kontrolle von Importen illegal eingeschlagener Hölzer in die EU.
Source : http://www.raubbau.info/docs/fbn1de.pdf |