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Sperrholz made in Panguaneta |
Allgemeine Verkaufsbedingungen |
Art. 1 – Geltungsbereich und GültigkeitDie nachfolgend angeführten allgemeinen Verkaufsbedingungen verstehen sich stillschweigend angenommen vorbehaltlich etwaiger Unstimmigkeiten, die dem Verkäufer innerhalb 8 Tagen ab Wareneingang schriftlich zu melden sind. Die Beauftragung von Gütern und / oder Leistungen schafft eine Handelsgeschäftsbeziehung und stellt keine Auftragsvergabe dar, sie ist für den Verkäufer erst dann bindend, wenn dieser einen Auftrag annimmt. Aufträge schließen auch die Transportdokumente und die Begleitscheine der in Auftrag gegebenen Waren ein, die direkt in das Werk des Verkäufers geliefert werden. Alle Aufträge, die einer Hauptlieferung folgen und/oder zusätzlich dazu aufgegeben werden, unterliegen immer diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen, der Käufer erklärt, für alle folgenden und/oder zusätzlichen Aufträge diese Bedingungen auch bei nicht ausdrücklichem Hinweis zu akzeptieren. Die Verkaufsbedingungen sind fester Bestandteil aller Angebote, Aufträge und Auftragsbestätigungen zwischen Käufer und Verkäufer. Der Warenversand erfolgt auf Risiko und Gefahr des Warenempfängers, auch wenn die Waren frei Haus geliefert werden. Die Ware ist durch keinerlei Versicherung gedeckt, wenn nicht auf ausdrückliches Verlangen und auf Rechnung des Käufers. Das Produkt ist ausschließlich zu den Verwendungen bestimmt, die auf unseren technischen Datenblättern angeführt sind, diese können auf unserer Web-Seite “www.panguaneta.com” aufgerufen werden. Art. 2 – Lieferbedingungen und LieferverzögerungDie Terminangaben in den Lieferbedingungen verstehen sich immer als ungefähr und unter Berücksichigung der aktuellen Gegebenheiten. Streiks, Transport- oder Beschaffungprobleme, Produktionseinschränkungen wegen Maschinenschaden, Stromausfall, Krankheit oder Unglücksfall unter dem Personal, Naturkatastrophen, Krieg usw. oder jedes andere Ereignis, das die Auftragsausführung und die Lieferung der Ware behindert, gilt als „Höherer Gewalt“, die damit verbundenen Verzögerungen sind für den Käufer kein Grund für eine Vertragsauflösung und er kann auch keinerlei Anspruch auf direkten oder indirekten Schadenersatz geltend machen. Art. 3 – Einstellung oder Unterbrechung der LieferungDer Verkäufer behält sich das Recht vor, die Lieferung einzustellen, zu unterbrechen oder angemessene Garantien zu verlangen, falls Veränderungen jeglicher Art im Gesellschaftsgefüge des Käufers, in seiner geschäftlichen Form und Struktur oder in seinen geschäftlichen Möglichkeiten auftreten sollten, wie auch in Fällen von Wechselprotesten, bei Zahlungseinstellung oder jeder anderen Art von Schwierigkeiten bei der Erfüllung der übernommenen Pflichten des Käufers auch gegenüber Dritten. Für diese Fälle behält sich der Verkäufer das Recht vor, Aufträge auch nach erfolgter Auftragsbestätigung nicht auszuführen, ohne dass damit der Fall der vertraglichen Nichterfüllung verbunden mit dem Anspruch auf Schadenersatz eintritt. Der Verkäufer verpflichtet sich für diesen Fall, den Käufer mindestens 6 Tage vor dem festgelegten Lieferdatum zu benachrichtigen. Art. 4 – BeanstandungenBei Wareneingang unterzeichnet der Käufer den Lieferschein, damit ist die Ware als von ihm akzeptiert zu betrachten (bedingungslose Annahme) unter Befreiung des Verkäufers von jeder weiteren Leistung. Etwaige Beanstandungen müssen dem Verkäufer ausschließlich in Schriftform innerhalb von 8 Tagen ab Wareneingang an dessen Geschäftssitz zugestellt werden, bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Sollte die Ware als schadhaft anerkannt werden, hat der Kunde ausschließlich Anspruch auf Ersatz innerhalb der Fristen und nach Ermessen der Firma Panguaneta. Der Ersatz erfolgt nach Rückerstattung der beanstandeten fehlerhaften Ware. Für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung der Ware verursacht wurden, wird nicht gehaftet. Auch werden keine Beanstandungen an Waren akzeptiert, die schon weiterverarbeitet wurden, der Kunde hat keinerlei Anspruch auf Ersatz der Ware, wenn diese schon in Gebrauch war, ebensowenig hat der Kunde in Bezug auf beanstandete Ware keinen Anspruch auf Vertragsauflösung, Entschädigungen, Schadenersatz sowie auf Rückerstattung von evt. Ausgaben, noch auf Zahlungseinstellung oder Unterbrechung der Zahlung.Art. 5 – ZahlungenAlle Zahlungen haben an die Niederlassung des Verkäufers mit seinen Zahlungsmodalitäten und zu seinen Fristen zu erfolgen. Anzahlungen oder Teilzahlungen unterliegen grundsätzlich Bearbeitungsgebühren ex Art. 5 Gesetzesverordnung Nr. 231/02, und Kapitalzinsen. Die (auch teilweise) Nichterfüllung einer Zahlung hat von Rechts wegen die sofortige Auflösung des Vertrags zur Folge, die vollständige Zahlung ist fester Vertragsbestandteil. Die (auch teilweise) Nichterfüllung einer Zahlung berechtigt den Verkäufer, die Ausführung und Lieferung weiterer Aufträge zu unterbrechen, auch wenn diese sich auf andere laufende Verträge beziehen, unter Vorbehalt von Forderungen des Verkäufers für weitere daraus hervorgehende Ansprüche. Art. 6 – WarenlagerungDas Produkt muss an einem vor Licht und Witterungseinflüssen geschützten Ort aufbewahrt werden, dieser muss für eine einwandfreie Lagerung geeignet ist, um das Material vor Schäden zu schützen. Art. 7 – SpracheDie hier angeführten allgemeinen Verkaufsbedingungen sind in den folgenden Sprachen verfügbar: italienisch, englisch, französisch, deutsch. Auf einfache Anfrage kann eine Textabschrift in einer der Sprachen geliefert werden, oder konsultieren Sie die Web-Seite “www.panguaneta.com”. Im Zweifelsfall gilt der italienische Text als Grundlage. Art. 8 – Zuständiger GerichtshofBei Streitigkeiten jeder Art, was die Auslegung, Gültigkeit und Erfüllung der allgemeinen Verkaufsbedingungen betrifft, ist der für das Territorium zuständige Gerichtshof der von Mantua. Wie bereits vorher spezifiziert, gilt die Wahl des zuständigen Gerichts für die Erstlieferung auch bei Streitigkeiten, die darauffolgende Lieferungen und/oder zusätzliche Lieferungen zur Hauptlieferung betreffen. |